Gestellung des EU – Sicherheitsberaters (Gefahrgutbeauftragter) für die Verkehrsträger Straße - Schiene - See
- Unterweisung von Personen nach 1.3 ADR / RID
- Unterweisung von Landpersonal nach 1.3 IMDG - Code
- Erstellung von Jahresberichten, Unfallberichten.
- Erstellen von Sicherheitsplänen nach Bedarf.
- Erarbeiten der erforderlichen Dokumente (Schriftl. Weisungen, Beförderungspapier, Fährverkehre)
- Sämtliche Klärungen bei Problemen mit Dienstleistungsunternehmen (Spedition , Reederei , usw. )
- Beratung des Betriebes oder des Unternehmens im Zusammenhang bei den Tätigkeiten mit der Gefahrgutbeförderung,
wir erstellen eine Bedarfsanalyse.
- Wir sind Ansprechpartner für Sie, Ihre Mitarbeiter, Aufsichtsämter sowie Behörden.